KREISBAUGENOSSENSCHAFT

Gründung

10. Dezember 1949

Vorstand

Broß, Matthias
Betriebswirt und Ökonom der Immobilienwirtschaft

Buob, Frank
Bürgermeister a. D.

Aufsichtsrat

Ruf, Michael
Bürgermeister – Vorsitzender –

Bischoff, Dieter
Bürgermeister

Geiser, Reinhard
Erster Landesbeamter

Enderle, Christoph
Bürgermeister

Rath, Ingo
Dipl. Betriebswirt (FH)

Kilgus, Peter
Bankkaufmann

Zweck und Gegenstand

Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.

Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig.

Mitgliedschaft

Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V.
Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft e. V.
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
VDIV – Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e. V.

Tätigkeitsfelder

Wohnungsvermietung
Bewirtschaftung des eigenen Mietwohnbestandes

Neubau
Errichtung von Eigenheimen aller Art

Wohnungsverwaltung
Verwaltung von Eigentumswohnungen nach dem WEG

Historie

Die Motivation zur Gründung der Genossenschaft

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren mehr als ein Fünftel der Wohnungen in Deutschland zerstört. Der Verlust des ehemaligen Reichsgebietes löste, verstärkt durch die damit verbundene Flucht und Vertreibung, in den damaligen Westzonen einen großen Zustrom von Flüchtlingen aus. Millionen Menschen waren obdachlos.

In Freudenstadt war die Situation besonders prekär, da die Stadt in den letzten Kriegstagen sehr stark zerstört wurde. Fast alle Gemeinden wurden vor nahezu unlösbare Probleme gestellt. Trotz äußerster Kraftanstrengung konnte die Unterbringung der „Abgebrannten“ und „Heimatvertriebenen“ nicht befriedigt werden. Die Wohnungsverhältnisse wurden dramatisch schlecht. Jeder dritte Haushalt teilte sich mit anderen Parteien die erhalten gebliebenen oder bereits provisorisch wieder hergestellten Wohnungen. Selbst bei den besten Absichten der Wohnungsinhaber und ihrer zugewiesenen Untermieter führte das enge Zusammenleben zu Reibereien und Streitigkeiten. Aus dieser Situation gab es nur einen Ausweg: den Wohnungsmangel durch die Schaffung neuen Wohnraumes zu beheben.

Im Frühjahr 1949 kamen die Bürgermeister des Landkreises zusammen, um zu diesen Problemen Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt stand ein Referat von Reg.Rat Rieger über die Gründung einer Baugenossenschaft im Sinne der Selbsthilfe.

Noch vor dem Jahreswechsel war es dann soweit: Auf Veranlassung von Landrat Hesselbarth wurde am 10. Dezember 1949 eine Zusammenkunft einberufen, mit dem Ziel, über die Schaffung einer Baugenossenschaft zu beraten. Die allseits anerkannte Notwendigkeit für das Vorhandensein einer solchen Initiative hatte den Erfolg, dass die Versammlung aus allen Kreisen der Bevölkerung gut besucht war. Fast einstimmig wurde der Gründung zugestimmt.

So entstand am

10. Dezember 1949 – die Kreisbaugenossenschaft Freudenstadt eG.
31. März 1950 – Anerkennung der Gemeinnützigkeit
21. Juli 1950 – Erste Baugenehmigung für das Mietshaus Gartenstraße 3, in Pfalzgrafenweiler
20. Dezember 1978 – Gründung der Kreisbau-Verwaltungsgesellschaft Freudenstadt mbH
1988 – Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit durch das Steuerreformgesetz